Mitgliedermeldung
Grundsätzliches
Der Fränkische Sängerbund erhält Zuschüsse vom Freistaat Bayern für seine Arbeit und für die Arbeit der Sängerkreise (damit auch für den Sängerkreis Ansbach) und der Mitgliedschöre. Die Vergaberichtlinien dieser Zuschüsse haben sich zum 01.09.2010 geändert. Bisher wurden die Zuschüsse "nach Köpfen" ausbezahlt. Nunmehr staffelt sich die Höhe des Staatszuschusses nach dem "Lebensalter" aller aktiven Mitglieder unserer Mitgliedschöre.
Verfahren
Das klingt sehr kompliziert ist aber vom Verfahren her ziemlich einfach, wenn Sie einen Computer besitzen und Internetzugang haben: Im Sommer 2010 hat jeder Verein des Sängerkreises Ansbach eine Liste seiner Aktiven mit Geburtsjahr an die Geschäftsstelle in Ansbach geschickt. Daraus wurde eine Excel-Tabelle in der von Coburg gewünschten Form erstellt. Auf Basis dieser Liste aktualisiert der Sängerkreis Ansbach mit der Jahresmeldung den aktiven Mitgliederbestand des Sängerkreises und gibt diesen jährlich an die Geschäftsstelle nach Coburg weiter. Diese Meldung ist die Grundlage der staatlichen Zuschüsse, auf die wir nicht verzichten können. Damit die Geschäftsstelle des Sängerkreis Ansbach hier immer auf dem aktuellen Stand ist, wird jährlich die sog. Alterstrukturliste benötigt.
WICHTIG
Diese Altersstrukturliste muss jährlich per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle des Sängerkreis Ansbach gesandt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Sängerkreis Ansbach:
Andreas Frey
Fritz-Präg-Weg 2
91555 Feuchtwangen
Tel.: (0170) 2345005
Im Internet unter der Homepage des Fränkischen Sängerbundes: http://www.fsb-online.de unter dem Service-Bereich können Sie sich auch eine leere Liste auf Ihren Computer herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur noch inline eingegeben werden kann: https://www.overso.chorwesen.com