Gemeinnützigkeit

Grundsätzliches

Der Oberste Bayerische Rechnungshof hat im Jahre 2007 dem Fränkischen Sängerbund und damit dem Sängerkreis Ansbach zur Auflage gemacht, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei den Finanzämtern zu beantragen. Mit einher geht damit auch die Pflicht aller Chöre, die dem Sängerkreis Ansbach und damit dem Fränkischen Sängerbund angehören, auch selbst diese Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei ihrem örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen. Falls die Chöre dieses Antragsverfahren unterlassen, ist der Fränkische Sängerbund wie auch der Sängerkreis Ansbach nicht berechtigt, Vergünstigungen aller Art den Chören zukommen zu lassen, z.B. Übernahme der GEMA-Gebühren. Daher sollten alle Chöre die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Achtung: Gemeinnützigkeit hat nichts zu tun mit "e.V."

 

Verfahren

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf. In der Regel möchte das Finanzamt Ihre aktuelle Satzung einsehen und wird ggf. Änderungen der Vereinssatzung einfordern, die dann in einer Generalversammlung ordnungs- gemäß von den Mitgliedern zu beschließen sind. Nach dieser Hürde ist im Normalfall nur noch ein Antrag auszufüllen und dann wird Ihrem Verein für 3 Jahre die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit (=Freistellungsbescheid) erteilt. In 3 Jahren sind dann die Kassenunterlagen und die Schrift-führerberichte in Kopie zusammen mit einem Antragsformular beim Finanzamt einzureichen und dann erfolgt die erstmalige offizielle Anerkennung der Gemeinnützigkeit (=Freistellungsbescheid), die dann wieder für 3 Jahre gilt.  

 

WICHTIG

Die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit, sowie alle weiteren Bescheide (d.h. die Freistellungsbescheide) des Finanzamts, sind immer in Kopie zur Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes zu senden, damit der Verband Kenntnis davon hat, dass diese wichtige Voraussetzung erfüllt ist, und die Vergünstigungen dem Verein zuteil werden können.

 

Noch Fragen? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Fränkischen Sängerbundes oder an Ihr Finanzamt. Hier die Daten unseres Verbandes in Coburg:

 

Fränkischer Sängerbund e.V.

Bahnhofstraße 30

96450 Coburg

Tel.: 09561 94499

Fax: 09561 75580

E-Mail:

 

Im Internet unter der Homepage des Fränkischen Sängerbundes: www.fsb- online.de unter dem Service-Bereich können Sie sich auch das Formular "A" ausdrucken.

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