Ehrungsanträge

Ehrungsanträge mindestens 8 Wochen vor Ehrungsabend !

 

Grundsätzliches

Eine wesentliche und schöne Aufgabe der Kreisvorstandschaft des Sängerkreises Ansbach ist es, langjährig aktive Mitglieder in den Mitgliedschören, der auch die Mitgliedschöre selbst, für die Treue zum Chorgesang und zu den Dachverbänden auszuzeichnen. Diese Ehrungen müssen schriftlich beantragt werden.

 

Verfahren

Die Formulare für Ehrungsanträge werden einmal jährlich in der Fränkischen Sängerzeitung abgedruckt und können dort entnommen werden. Ferner sind sie auf der Homepage des Fränkischen Sängerbundes im "Service-Bereich" abrufbar. Die Ehrungsanträge müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung in Coburg vorliegen, müssen aber vorher vom Sängerkreis geprüft und unterschrieben werden. Geben Sie unbedingt das Datum des Ehrungsabends an, denn dieses wird in der Urkunde stehen. Wenn Sie zur Ehrung ein Mitglied des Sängerkreisvorstandes wünschen, teilen Sie uns das bitte mit, eventuell mit dem Namen der gewünschten Person; im Allgemeinen wird das Vorstandsmitglied die Ehrung vornehmen, das den kürzesten Anfahrtsweg hat (Kostenersparnis).

 

WICHTIG

Bitte beachten Sie, dass die Ehrungsanträge mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung, d.h. vor dem Ehrungsabend beim SÄNGERKREIS ANSBACH eingereicht werden. Vereine, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht vorweisen können, müssen für Ehrungen eine Gebühr entrichten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Sängerkreises Ansbach: 

 

Andreas Frey

Fritz-Präg-Weg 2

91555 Feuchtwangen

Tel.: (0170) 2345005

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur noch online eingegeben werden kann: https://www.overso.chorwesen.com